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stornobedingungen
Storniert ein Kunde die abgemachte Buchung 30-11 Tage vor Antritt, so werden ihm 50 % des Aufenthaltspreises als Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt.
Unter 10-0 Tagen werden 100 % in Rechnung gestellt. Ausnahmen werden im Einzelfall gegen Beweisvorlage entschieden.
Ausnahmen können plötzliche Erkrankung des Tieres oder der Besitzer sowie Todesfall in der Familie sein. Bei vorzeitiger Abreise des Tieres ist die volle Pensionsgebühr zu zahlen.
Die Bezahlung erfolgt im Voraus bei Antritt des Pensionsaufenthaltes (Bar oder Twint).
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